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Medikamente auf die Malediven mitnehmen: Was gilt bei der Einfuhr?

Medikamente in der Reiseapotheke

Für die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Fiebermittel, Erkältungspräparate, Pflaster, Desinfektionsmittel etc.) brauchst du kein ärztliches Attest. Wichtig ist nur:

  • Nimm die Medikamente in Originalverpackung mit Beipackzettel mit
  • Beschränke die Menge auf deinen persönlichen Reisebedarf für die Dauer des Urlaubs

Ausnahme: verschreibungspflichtige und BtM-pflichtige Medikamente

Führst du Medikamente mit, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z. B. bestimmte starke Schmerzmittel, Beruhigungs- oder ADHS-Medikamente), solltest du eine ärztliche Bescheinigung dabeihaben. Sie bestätigt, dass die Einnahme medizinisch notwendig ist. Ein gängiges Formular dafür ist das ärztliche Attest-Formular, das du hier herunterladen kannst: Ärztliches Attest Formular (PDF)

Lass dir das Formular von deinem Arzt oder deiner Ärztin vor der Reise ausfüllen und unterschreiben, und führe es zusammen mit den Medikamenten in der Originalverpackung mit.

Tipp aus eigener Erfahrung

Verzichte auf Acetylsalicylsäure (Aspirin) als Schmerz- oder Fiebermittel in deiner Reiseapotheke. Bei einer unerkannten Dengue-Infektion erhöht ASS das Risiko innerer Blutungen. Als Alternative eignet sich z. B. Paracetamol.

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